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Kommunalwahlen NRW 2009

Eine leicht geöffnete graue Tür zeigt ein orangefarbenes Schild mit der Aufschrift 'Wahlraum 7 – Stimmbezirk'. Der Raum im Hintergrund wirkt unbesetzt und beinhaltet einen großen, grauen Behälter. Die Szene vermittelt Vorsichtsmaßnahmen und Orientierung bei der Organisation von Wahleinrichtungen, relevant für Arbeitsschutz und Prävention.

Ehrenamtliche Wahlhelfer sind gut abgesichert

Am 30. August 2009 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. In den Wahllokalen in NRW werden dann viele ehrenamtliche Wahlhelfer Stimmzettel ausgeben, den reibungslosen Ablauf gewährleisten und beim Auszählen der Stimmen dafür sorgen, dass die Ergebnisse schnell vorliegen. Bei diesen Tätigkeiten sind sie automatisch bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gesetzlich unfallversichert. So hat das ehrenamtliche Engagement im Falle eines Unfalls zumindest keine negativen finanziellen Folgen für die Betroffenen.

"Wer sich für die Allgemeinheit besonders einsetzt, soll auch besondersgeschützt sein", sagt Josef Micha, Sprecher der Geschäftsführung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Die Beiträge für die Versicherung zahlt die öffentliche Hand. Die Wahlhelfer sind während ihrer Tätigkeit, aber auch auf den Wegen hin und zurück versichert.

Viele ehrenamtlich Tätige sind bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gesetzlich unfallversichert ohne dafür eigene Beiträge zahlen zu müssen. Dazu zählen neben Wahlhelfern auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Schülerlotsen und kommunale Mandatsträger, wie Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder.

Die gesetzliche Unfallversicherung trägt nach einem Unfall die Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung, für Arznei- und Heilmittel und für Rehabilitationsmaßnahmen. Der behandelnde Arzt muss erfahren, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat; die Praxisgebühr entfällt in diesem Zusammenhang.

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