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Schulanfang 2009
Schulweg und Schulbesuch sind versichert
Vom ersten Schultag an stehen Schülerinnen und Schüler im Unterricht, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen, beispielsweise Wandertagen oder Klassenfahrten, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen anlässlich des neuen Schuljahres hin. Dieser Schutz besteht auch auf dem Weg von und zur Schule. Eine wichtige Nachricht für Eltern, denn die schwersten Verletzungen erleiden Kinder im Straßenverkehr. Über 29.000 Wegeunfälle von Schülerinnen und Schülern wurden der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen im Jahr 2008 gemeldet.
Zum Schulanfang bittet die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Autofahrer darum, auf Schülerinnen und Schüler und insbesondere Schulanfänger im Straßenverkehr Rücksicht zu nehmen und vorsichtig zu fahren. Deshalb hat die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr wieder mit der Landesverkehrswacht die „Aktion Brems´Dich! Schule hat begonnen!“ initiiert. Die großen Transparente an den Straßen sollen die Verkehrsteilnehmer daran erinnern, dass Schulkinder jetzt wieder unterwegs sind.
Außerdem appelliert die Unfallkasse an die Eltern, ihre Kinder in den ersten Schultagen zu begleiten und den Schulweg einzuüben. Das gilt vor allem für Gefahrenstellen wie viel befahrene oder unübersichtliche Kreuzungen. Für die Schulanfänger ist das Schulwegtraining auch deshalb unerlässlich, weil der Straßenverkehr sie physisch und psychisch sehr fordert. Verkehrspädagogen und -psychologen haben festgestellt, dass Kinder erst ab acht Jahren die vielen Gefahren im Straßenverkehr richtig einschätzen und sicher bewältigen können. Das gilt besonders für das Fahrrad. Es sollte zu Hause bleiben. Selbst wenn die ABC-Schützen mit ihrem Drahtesel schon gut fahren, sind sie damit im Straßenverkehr noch überfordert.
Die kürzeste Strecke vom Elternhaus zur Schule muss nicht immer die sicherste sein. Lassen sich mit einem etwas längeren Weg Gefahrenquellen umgehen, sollten Eltern diesen „Umweg“ für ihr Kind aussuchen. Dieser längere Weg steht dann auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines Unfalles die Kosten für die ambulante oder stationäre Behandlung, Arznei-, Verband- und Heilmittel, die Pflege zu Hause und in Heimen. Um eine schnelle Wiedereingliederung zu ermöglichen, werden bei langwierigen Rehabilitationen zur Aufarbeitung des versäumten Schulstoffes auch die Kosten für Förderunterricht von der Unfallkasse getragen. Darüber hinaus gehört eine Verletztenrente zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Insgesamt gab die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 102 Mio. Euro für Renten, Entschädigungen und medizinische Leistungen im Bereich der Schülerunfallversicherung aus.
Ein Unfall sollte der Unfallkasse als Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung möglichst schnell gemeldet werden. Das übernimmt im Regelfall die Schule. Geschieht der Unfall auf dem Schulweg, sollten die Eltern die Schule umgehend benachrichtigen.
Bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sind rund drei Millionen Kinder und junge Erwachsene an allgemein bildenden Schulen, Berufsschulen, Horten und Kindertagesstätten gegen die Folgen von Unfällen versichert. Für die Eltern ist diese Versicherung kostenlos, die Beiträge werden von den Städten und Gemeinden und dem Land NRW aufgebracht.
Unsere Pressemitteilung können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
Informationen für Eltern von Schulanfängern finden Sie in unserer gleichnamigen <link fileadmin server download pdf_container si_8008.pdf>Broschüre.
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