Der Außenspielbereich einer Kindertagespflegestelle (nicht öffentlich)

Warum ist das Thema wichtig?

  • In der Kindertagespflege werden Gärten mit Spiel(platz)geräten als Außengelände genutzt.
  • Außengelände sind wichtige Bildungsorte für Kinder, die viele soziale, kommunikative und sensorische Erfahrungen ermöglichen. Wahrnehmung, Koordination und Motorik der Kinder werden gefördert. Außengelände dienen somit der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung eines Kindes.
  • Kinder, die auch bei kühleren Temperaturen ins Freie gehen, stärken ihr Immunsystem.
  • Gärten, ebenfalls Gemeinschaftsgärten, werden außerhalb der Betreuungszeiten auch privat genutzt.
  • Im Gartenbereich sind nicht selten große Trampoline, Gartenpools und/oder andere Spiel- und Bewegungsgeräte aufgestellt, die für Kleinkinder ungeeignet sind.
  • Spielplatzgeräte, die unsachgemäß und ohne geeigneten Fallschutz aufgebaut oder unzureichend gewartet oder geprüft sind, erhöhen das Unfallrisiko.
  • Das Explorationsverhalten der Kinder unter drei Jahren ist besonders ausgeprägt. Ihre Entdeckerfreude macht dabei vor nichts Halt. Bei Kleinkindern sind je nach Alter und Entwicklungsstand
    • das Regelverständnis
    • das Gefahrenbewusstsein und
    • die motorischen Fähigkeiten (z. B. Gleichgewichtssinn) noch nicht vollständig ausgeprägt.
  • Die Aufsichtspflicht ist je nach Spielart oder -situation, Entwicklungsstand und Anzahl der Kinder unterschiedlich anspruchsvoll.

Das Bild zeigt einen kleinen Jungen im Sandkasten © Foto: Kristin Gründler - stock.adobe.com

Welche Gefährdungen sind möglich?

  • Auf erhöhten Spielebenen oder Spiel(platz)geräten können sich z. B. Strangulationsgefahren (Kopf, Hals) beim Einsatz von Kordeln, Bändern, Schals und Fahrradhelmen ergeben.
  • Kinder können z. B. vom Klettergerüst und von Bäumen herabstürzen. Sie können zugängliche Treppen oder Kellerabgänge herunter- bzw. in Kellerfenster hineinfallen.
  • Kinder können z. B. mit instabilen Spielgeräten wie mobilen Rutschen oder mit Gartenmöbeln umfallen.
  • Ungesicherte Holzstapel können zum Spielen einladen und dadurch zur Gefahr werden.
  • Grillgeräte können zur Gefahr werden.
  • Es sind Verletzungen durch herumliegende elektrische oder manuelle Gartengeräte z. B. Astschere, Harke oder andere spitze, scharfkantige Gegenstände z. B. abstehende Äste oder Weiden, hochstehende Pflanzstäbe oder Sonnenschirmhalterungen möglich.
  • Wasseransammlungen z. B. Gartenpool, Regentonne, Wasserpfütze bergen Ertrinkungsgefahren für Kinder.
  • Beim unbemerkten Verlassen eines Außengeländes bestehen Gefahren z. B. durch angrenzende(n) Straßenverkehr, Bahnverkehr oder Gewässer.
  • Durch leicht zugängliche gesundheitsschädliche Flüssigkeiten, Stoffe oder Pflanzen (auch angepflanztes Gemüse) sind Vergiftungen oder Verätzungen möglich.
  • Es besteht die Gefahr des Verschluckens von Kleinteilen z. B. von Kieselsteinen.
  • Beim ungeschützten Aufenthalt in der Sonne besteht die Gefahr eines Sonnenbrands. Oberflächen, z. B. Rutschen, können sich bei starker Sonnenstrahlung extrem aufheizen (Verbrennungsgefahren).
  • Zeckenbisse, Bienen- und Wespenstiche sind möglich.
     

Handlungsanleitung für die Praxis

  • Bevor ein Außenbereich mit Kindern aufgesucht wird, ist eine Sichtprüfung des Außengeländes erforderlich. Besonderheiten, z. B. aufgrund von Wetterereignissen (Sturm, Regen), veränderter Vegetation oder einer vorangegangenen Gartenbewirtschaftung, sind vor der Nutzung des Außengeländes zu überprüfen. Gefahren müssen vor einer Nutzung beseitigt werden.
  • Das Außengelände ist gegen unerlaubtes Verlassen der Kinder mit einer Einfriedung zu versehen. Aus- und Zugänge sind zu sichern. Eine Einfriedung sollte mindestens 1m hoch sein. Leiterartige, spitze oder scharfkantige Gestaltungselemente sowie sogenannte Kopf- oder Halseinzugsstellen sind zu verhindern.
  • Die Aufsichtspflicht ist hinsichtlich der Individualität eines jeden Kindes (Alter, Entwicklungsstand, Erfahrung etc.), der Anzahl der Kinder, der Gruppendynamik, der Art des Spiels und der Umgebung anzupassen.
  • Das Spiel mit z. B. Seilen, Pferdegeschirren, Topfstelzen ist besonders zu beaufsichtigen. Diese Spielmaterialien dürfen nicht auf erhöhte Spielebenen oder Spiel(platz)geräte mitgenommen werden.
  • Gartengeräte und -materialien, z. B. Handsägen, Ast- und Blumenscheren, Werkzeuge, Dünger und Leitern, sind wegzuschließen.
  • Holzstapel, z. B. Brennholzstapel sind nicht zum Spielen geeignet und müssen ausreichend gegen Abrollen und Beklettern gesichert sein. 
  • Gartenhäuser oder Geräteschuppen, in denen z. B. Werkzeuge, Gartengeräte oder Dünger gelagert werden, müssen für Kinder unzugänglich sein.
  • In Aufenthaltsbereichen der Kinder sollen Bäume so beschnitten sein, dass diese für Kinder nicht zu erklimmen sind.
  • Rückzugsmöglichkeiten vor intensiver Sonneneinstrahlung sind notwendig. Als geeigneter Sonnenschutz im Außengelände können z.B. Sonnensegel, Sonnenschirme, Markisen oder Bäume eingesetzt werden. Es ist auf geeignete Kleidung und ausreichend Sonnenschutzcreme zu achten.
  • Auch bei kälteren und nässeren Jahreszeiten sind die Kinder entsprechend der Witterungsbedingungen gekleidet. Ersatzkleidung ist vorhanden.
  • Absturzstellen, z.B. an (Keller-)Treppen, Kellerfenstern, Absätzen oder Mauern, sind so zu sichern, dass keine Absturzgefahren bestehen.
  • Ein Grill darf sich nicht im Aufenthaltsbereich der Kinder befinden. Grillzubehör, z.B. Kohle, Grillanzünder oder das Grillbesteck, müssen unzugänglich für Kinder gelagert werden.
  • In Aufenthaltsbereichen der Kinder dürfen keine „Spieße“ aus dem Boden herausragen oder von Bäumen hervorstehen. Spitze Äste und Zweige im Bewegungsbereich der Kinder, in die Kinder hineinfallen oder hineinlaufen können, sind zurückzuschneiden.
  • Gefahr durch Bienen, Wespen, Zecken vermeiden z.B.:
    • Nur ungesüßte Getränke (Wasser, Tee) anbieten.
    • Zeckenkontrolle nach dem Aufenthalt im Außengelände vornehmen.
    • Regelungen für die Erste-Hilfe, insbesondere bei vorhandenen Allergien, mit den Eltern abstimmen (schriftlich).
  • Außenspielbereiche sind zu pflegen. Spielwiesen sind regelmäßig zu mähen. Im Spielbereich ist Fallobst zu beseitigen. Mit Kindern sind Regelungen zum „Naschobst“, wie z. B. Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren oder Heidelbeeren, zu vereinbaren.
  • Greifbare sehr giftige und giftige Pflanzenteile sowie Pilze sind aus dem direkten Spielumfeld zu entfernen oder einzufrieden. Gleichzeitig sind die Kinder – soweit verständig - damit vertraut zu machen, welche Pflanzen giftig und welche ungefährlich sind. Im Notfallkonzept sind Informationen zur Giftnotrufzentrale hinterlegt.
  • Außensteckdosen z. B. auf einer Terrasse oder davon abgehende Verlängerungskabel sind mit erhöhtem Berührungsschutz zu versehen.
  • Ebenfalls zu beachten sind folgende Handlungsanleitungen und Leitfäden:
    • Ausflüge in der Kindertagespflege
    • Gefährdungsbeurteilung in der Kindertagespflege
    • Notfallkonzept in der Kindertagespflege
    • Pflanzen in der Kindertagespflege
    • Spiel(platz)geräte in der Kindertagespflege
    • Treppen
    • Wasser in der Kindertagespflege

Der Außenspielbereich einer Kindertagespflegestelle muss kindgerecht gestaltet sein, beim Bespielen beaufsichtigt werden und vor einer Nutzung einer Sichtprüfung auf Gefährdungen unterzogen werden.

Das ist besonders wichtig

Weiterführende Informationen

Stand: 17.11.2025