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Mitgliederbefragung zum Prämiensystem der Unfallkasse NRW

Bislang haben rund 20 Prozent aller Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW am Prämiensystem teilgenommen. Die Unfallkasse NRW hat  eine Befragung bei allen Mitgliedsunternehmen zum Prämiensystem durchgeführt. Durch diese Erhebung sollten Daten aus der Praxis bezogen werden, die zur Evaluation des Verfahrens und seiner Wirkungen in den Unternehmen genutzt werden können.

Hier lesen Sie den vollständigen <link file:3329 uk nrw mitgliederbefragung ps>Abschlussbericht (pdf)

Dieses Anreizsystem soll dazu beitragen, die Organisation von Sicherheit und Gesundheit in den Unternehmen zu optimieren. Die wesentlichen rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutzgesetz sowie in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ zur Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stellen hierbei die grundlegenden Rahmenbedingungen dar. Die Teilnahme am Prämiensystem ist für die Unternehmen und Betriebe freiwillig.

Die Unfallkasse NRW ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger im Bereich der allgemeinen Unfallversicherung für annähernd 600.000 Versicherte in rund 1.500 Unternehmen zuständig. Die Unfallkasse NRW unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen im Rahmen ihres Präventionsauftrages unter anderem im Bereich der Gestaltung einer gut funktionierenden Arbeitsschutzorganisation. Das Prämiensystem „Sichere und gesunde Unternehmen“ wurde erstmalig im Jahr 2008 – basierend auf § 162 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) – von der Unfallkasse NRW angeboten.