Arbeitsaufgabe
Die Gestaltung von Arbeitsaufgaben spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden. Durch eine sorgfältige Planung und Organisation der Aufgaben können physische und psychische Belastungen minimiert und das Wohlbefinden der Beschäftigten gefördert werden. Eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, die Vermeidung von Überlastung und monotonen Tätigkeiten, sowie die Berücksichtigung individueller Fähigkeiten und Bedürfnisse tragen dazu bei, das Risiko von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beschwerden zu reduzieren.
Wichtige Aspekte der Beurteilung und Gestaltung unter dem Gestaltungsmerkmal Arbeitsaufgabe sind:
- die Vollständigkeit und Variabilität der Arbeitsaufgaben,
- der mit der Arbeit verbundene Handlungsspielraum,
- die Verfügbarkeit und Darbietung relevanter Informationen,
- die emotionale Inanspruchnahme bei der Arbeit sowie
- die Passung der Qualifikation der Beschäftigten zu den Arbeitsaufgaben.
Arbeitsaufgaben sind gut gestaltet, wenn
- sie mehrere Aspekte einer Aufgabe beinhalten, z. B. vorbereitende, ausführende oder kontrollierende Tätigkeiten.
- sie von den Beschäftigten als ein bedeutsamer Beitrag zum Arbeitssystem erkannt und verstanden werden können.
- sie einen angemessenen Grad an Handlungs- und Entscheidungsspielraum hinsichtlich Tempo, Vorgehensweise und der Reihenfolge von Aufgaben ermöglichen.
- sie den Einsatz und die Entwicklung einer Vielfalt von bestehenden Fertigkeiten, Begabungen, Tätigkeiten und Bewegungen ermöglichen und dabei den Fähigkeiten und Neigungen der Beschäftigten entsprechen.
- sie Möglichkeiten für die Entwicklung und den Erwerb neuer Fertigkeiten schaffen (z. B. durch Qualifikation und/oder Lernen in der Arbeit).
- ergonomische Standards bei der Gestaltung der Arbeit berücksichtigt werden.
- die für die Erledigung notwendigen Informationen rechtzeitig, verständlich, der Situation angemessen und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
- emotional überfordernde Situationen und traumatische Ereignisse soweit wie möglich verhindert werden.
- Beschäftigte vor Gewalt, Aggressionen, Bedrohungen und Übergriffen durch andere Personen (z. B. durch Kunden/innen, Patienten/innen, Schülern/innen, Lieferanten/innen) geschützt werden.
- Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen werden, damit Beschäftigte mit unvermeidbaren Belastungsspitzen umgehen oder diese bewältigen können (z.B. durch Unterstützung und Nachsorge bei emotional belastenden Ereignissen durch ein betriebliches Notfallmanagement).