Betriebliche Förderung der Arbeitsfähigkeit und Gesunderhaltung der Beschäftigten
Die Förderung der Arbeitsfähigkeit und Gesunderhaltung von Beschäftigten erfordert eine Kombination aus rechtlichen Anforderungen und freiwilligen Angeboten seitens der Unternehmen.
Gesetzliche Vorschriften legen Mindeststandards fest, die alle Unternehmen erfüllen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dies schafft eine Grundlage, auf der eine effektive Sicherheits- und Gesundheitskultur aufgebaut werden kann. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wird sichergestellt, dass grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.
Sie bieten einen verbindlichen Rahmen, setzen klare Standards und schützen nicht zuletzt Unternehmerinnen und Unternehmer vor rechtlichen Konsequenzen.
Freiwillige Präventionsmaßnahmen und Angebote zur Gesunderhaltung zielen darauf ab, das Vertrauen in die Unternehmensleitung und die Zufriedenheit mit dem Unternehmen zu erhöhen und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Wenn die Mitarbeitenden in die Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen einbezogen werden, erhöht sich langfristig das Bewusstsein und die Akzeptanz für gesetzliche sicherheitsrelevante Anforderungen in der Belegschaft. Eine Kultur der Prävention und Sicherheit entsteht, wenn Unternehmensleitung und Führungskräfte Standards setzen und Unternehmenswerte vorleben. Konsistentes Verhalten im Einklang mit den Unternehmenswerten inspiriert Mitarbeitende, diese Werte ebenfalls zu übernehmen.
Rechtliche Anforderungen
Die rechtlichen Anforderungen in Deutschland umfassen verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die Unternehmen zur Förderung der Sicherheit, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden verpflichten. Hierzu zählen unter anderen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
- Unterweisung der Mitarbeitenden: Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
- Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Sicherstellung ergonomischer Arbeitsbedingungen zur Vermeidung physischer Belastungen.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Regelung der Arbeitszeiten: Maximal zulässige Arbeitszeiten und Pausenregelungen zur Vermeidung von Überarbeitung und Ermüdung.
- Ruhezeiten: Vorschriften zu Mindestruhezeiten zwischen den Arbeitstagen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Regelung über die Gestaltung von Arbeitsstätten zur Minimierung von physischen und psychischen Belastungen und zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfeldes. Hierunter fällt z. B. das Einhalten des Nichtraucherschutzes, Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, sowie Regelungen zu Lärm, Raumklima oder Bewegungsflächen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Verpflichtung zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern, die Unternehmerinnen und Unternehmer bei seinen gesetzlichen Pflichten beraten und unterstützen.
SGB IX, §167 Absatz 2
- Das BEM- Betriebliches Eingliederungsmanagement – ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene unternehmerische Aufgabe. Es ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten haben.
Ein ganzheitlicher und proaktiver Ansatz der Förderung von Arbeitsfähigkeit und Gesundheit geht aber über eine reine Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben hinaus.
Eine Präventions- und Sicherheitskultur in Unternehmen bezeichnet das gemeinsame Bewusstsein und Engagement der Führungskräfte und aller Beschäftigten für die Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz.
Sie basiert auf der Erkenntnis, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern zentrale Elemente einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensführung sind. Eine starke Präventions- und Sicherheitskultur fördert:
- Proaktives Handeln: Risiken werden frühzeitig erkannt und präventive Maßnahmen ergriffen.
- Bewusstsein und Verantwortung: Alle Mitarbeitenden sind sensibilisiert und übernehmen Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und die ihrer Kolleginnen und Kollegen.
- Kontinuierliche Verbesserung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen werden regelmäßig überprüft und optimiert.
- Offene Kommunikation: Ein transparentes Meldesystem für Gefahren und Unfälle wird etabliert, um aus Fehlern zu lernen und zukünftige Risiken zu minimieren.
- Schulung und Weiterbildung: Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden über aktuelle Sicherheitsstandards informiert sind.
- Förderung eines gesunden Lebensstils durch Informationskampagnen und Präventionsangebote.
Die gemeinsame Präventionskampagne kommmitmensch der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie der DGUV lief von 2017 bis 2021 und zeigte anhand von sechs Handlungsfeldern wie betriebliche Akteure den Einstieg finden können, um die Arbeit sicher und gesund für sich und andere zu gestalten.
- Führung – Die Unternehmensleitung als entscheidender Impulsgeber
- Kommunikation– Miteinander reden ist das A und O
- Beteiligung – Erfahrung und das Wissen der Beschäftigten intensiv nutzen
- Fehlerkultur– Fehler offen diskutieren und daraus lernen
- Betriebsklima – In meinem Betrieb fühle ich mich wohl!
- Sicherheit und Gesundheit – Selbstverständlich einbeziehen
Auch wenn die Kampagne selbst beendet ist, wurden hilfreiche Informationen und Materialien zu den vorgenannten Aspekten entwickelt, die Sie auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden.