Versicherungsschutz für Personen, die von einer GbR (z.B. Mietergemeinschaft) beschäftigt werden

Schließen sich mehrere Haushalte (z. B. Mietergemeinschaft) zusammen und beschäftigen eine Person, die für alle Haushalte tätig wird, handelt es sich nicht mehr um eine haushaltsnahe Tätigkeit für einen Privathaushalt.  Die Unfallkasse NRW ist somit nicht zuständiger Unfallversicherungsträger. Die unfallversicherungsrechtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Art der Tätigkeit:

Handelt es sich um Reinigungsarbeiten ist die BG Bau, Hildegardstr. 28-30, 10715 Berlin (Tel.: 030/85781-0) zuständig.

Bei Gartenarbeiten ergibt sich die Zuständigkeit der SVLFG, 34105 Kassel (Tel.: 0561/785-0).

Werden verschiedene Dienstleistungen im Rahmen der Hausbesorgung oder Hausmeisterdienste (z.B. Winterdienst) durchgeführt, ist die Zuständigkeit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg (Tel.: 040/5146-0) gegeben. 

Gleiches gilt soweit der Eigentümer des Hauses, der Verwalter oder eine Hausverwaltung die Hilfe beschäftigt.