Das Bild zeigt eine Frau mit einer Checkliste in der Hand © auremar - stock.adobe.com

Beobachtungsinterview

Bei den Beobachtungsinterviews werden einzelne Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in ihrer Arbeitsumgebung systematisch und standardisiert beobachtet, um Informationen über die Arbeitsaufgaben und –abläufe zu gewinnen. Da nicht alle relevanten Inhalte beobachtet werden können, werden im Vorfeld der Beobachtung oder während bzw. nach der Beobachtung weitere Merkmale erfragt. Im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung sind die Instrumente zumeist so gestaltet, dass standardisierte Kriterien und Aspekte festgelegt sind, die beobachtet werden sollen und es sind Bewertungsschemata verfügbar, mit Hilfe derer die Beobachtungen kodiert werden.

Den Beschäftigten wird die Beobachtung offen gemacht, im Verlauf der Beobachtung stellen die Beobachtenden den Beschäftigten Fragen oder lassen sich Abläufe erklären. Ihre Wahrnehmungen und Eindrücke halten die beobachtenden Personen häufig in Protokollen fest. Die Beobachtung an sich ist anspruchsvoll, die Beobachtenden müssen über entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen verfügen und geschult werden. 

Eckdaten

Bereich Beobachtungsinterview
Dauer der Beobachtung: ca. 2,5 Stunden bis hin zu einer Arbeitsschicht
Anzahl Teilnehmende: ein bis mehrere Beschäftigte pro Tätigkeit (je nach Gesamtzahl der Beschäftigten im Tätigkeitsfeld)
Materialien: standardisierte Erfassungs-/Interviewbögen
Ziel: Ermitteln von tätigkeitsbezogenen Belastungen, Beurteilen ermittel-ter Belastungen
Arbeitsaufwand: 1 - 2 Tage pro Tätigkeit

Durchführung

In der Planungsphase geht es darum, mit den Entscheidungsträgern (Organisatoren, Führungskräfte, Funktionsträger) zu besprechen, wie die Beobachtungsinterviews in die betriebliche Erfassungsstrategie eingebunden werden und festzulegen, welche Arbeitsplätze analysiert werden sollen. Empfehlenswert ist der Einsatz insbesondere

an Arbeitsplätzen in neuen, wenig bekannten Bereichen, 
an Arbeitsplätzen mit nur wenigen Beschäftigten oder 
in Bereichen mit hoch standardisierten und daher gut vergleichbaren Abläufen.

Je nach Anzahl der Beschäftigten und Komplexität der Tätigkeiten sollten ggf. mehrere Beobachtungsinterviews vorgesehen werden. Für die Analyse sollten „exemplarische“ Beschäftigte vorgesehen werden. 

Zur Vorbereitung der Analysen sind Gespräche mit Führungskräften und Funktionsträgern zur Klärung der Arbeitstätigkeit notwendig sowie die Einsichtnahme in vorhandene Dokumentationen, Statistiken und Analysen. Die ausgewählten Beschäftigten sollten mit der Einladung über den erforderlichen Zeitbedarf informiert werden, damit ein geeigneter Termin vereinbart werden kann. 

Die Durchführung der Beobachtungsinterviews beginnt mit der Vorstellung der Beobachtenden, den Informationen über die Vorgehensweise und der vorgesehenen Beobachtungszeit sowie der Erfassung der Arbeitsaufgaben im Rahmen der zu beobachtenden Tätigkeit. Sofern zentrale Arbeitsaufgaben nicht beobachtet werden können, ist ein weiterer Termin zu vereinbaren. Die Beobachtungsphase kann je nach Verfahren unterschiedlich gestaltet sein, teilweise sind getrennte Beobachtungs- und Interviewphasen vorgesehen.

Die Nachbereitung beginnt mit der Auswertung der Beobachtungsergebnisse und der Rückmeldung der Ergebnisse an die zuvor beobachtete Person. Sofern mehrere Arbeitsplätze ein und derselben Tätigkeit analysiert wurden, werden die Ergebnisse zusammengefasst.  In der Rückmeldung können mit Hilfe der Beobachtungen Defizite und Ansätze für Verbesserungen konkret benannt werden.

Vorteile und Grenzen von Beobachtungsinterviews

Stärken

Voraussetzungen/Grenzen

  • Die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung durch psychische Belastung bei der Arbeit wird unabhängig vom Erleben des/der Beschäftigten ermöglicht.
  • Je nach Verfahren können feinkörnige Beschreibungen konkreter Arbeitsanforderungen und  bedingungen, erstellt werden.
  • Die Ableitung von Gestaltungsvorschlägen ist aufgrund realer Beobachtungen möglich.
  • Analyseergebnisse werden objektiv gewonnen, ggf. durch Einsatz von Analyseteams
  • Es werden Belastungen ermittelt, die von den Beschäftigten gar nicht mehr als solche empfunden werden (z.B. weil sie sich daran gewöhnt haben)

  • Die Schulung der Beobachter/innen in der korrekten Anwendung des Verfahrens ist notwendig.
  • Vorteilhaft ist, dass Arbeitsanforderungen/bedingungen, von denen eine Gefährdung durch psychische Belastung ausgeht, beobachtbar oder gut erfragbar sind.
  • Wenn sehr viele unterschiedliche Tätigkeiten/Bereiche betrachtet werden müssen entsteht durch das Verfahren ein vergleichsweise hoher zeitlicher Aufwand. 
  • Je nach Verfahren sind ggf. weitergehende Problemspezifikationen und Feinanalysen zur Maßnahmenplanung erforderlich (z. B. in Workshops)

Hinweise auf Instrumente

  • SGA – Screening Gesundes Arbeiten (BAuA)