Notfallmanagement für psychisch belastende und traumatische Ereignisse
Unternehmen und ihre Führungskräfte sind aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgaben und im Rahmen ihrer Fürsorgepflichten verpflichtet, Strukturen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die ihre Mitarbeitenden nicht nur vor körperlichen, sondern auch vor schwerwiegenden psychischen Auswirkungen nach besonders belastenden beruflichen Ereignissen schützen.
Typische kritische Ereignisse sind beispielsweise tätliche Übergriffe, Überfälle oder Bedrohungen durch Kunden. Aber auch Betriebsunfälle, Rettungseinsätze mit schwer verletzten oder getöteten Personen, das Auffinden eines Suizids oder die Sterbebegleitung von Patientinnen und Patienten sind in der Regel für die betroffenen Beschäftigten emotional aufwühlende Erfahrungen. Ebenso können Diffamierungen in Social-Media-Kanälen oder das im Rahmen der Tätigkeit erforderliche Anschauen von Video- oder Fotomaterial, z. B. bei Gerichten, Betroffene schwer belasten und die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigen. Unternehmen sind unterschiedlich stark von kritischen Ereignissen betroffen. Jeder einzelne Vorfall kann schwere und langwierige Auswirkungen für die Betroffenen und einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen haben.
Um persönliche und wirtschaftliche Beeinträchtigungen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten und den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, sind betriebliche Präventionsmaßnahmen zu treffen. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf, ist unter Hinzuziehung von betrieblichen Expertinnen und Experten (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin/Betriebsarzt; betriebliche Interessenvertretung und ggf. weitere) ein betriebliches Betreuungskonzept zu erarbeiten.
Ein solches Konzept beinhaltet:
- Notfallplan einschließlich innerbetrieblicher und externer Meldewege
- Festlegung von Verantwortlichkeiten, insbesondere einer Koordinatorin oder Koordinators im Falle belastender Ereignisse
- Medizinische Erstversorgung am Ereignisort
- Betriebliche psychologische Erstbetreuung am Ereignisort
- Innerbetriebliche Informationswege über das Ereignis
- Nachbetreuung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen
- Unfallanzeige an die Unfallkasse/Berufsgenossenschaft, ggf. weitere Abstimmung
- Maßnahmen bei Rückkehr der Betroffenen an den Arbeitsplatz (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Um die Wirksamkeit des Notfallmanagements zu gewährleisten, müssen alle Führungskräfte und Mitarbeitenden die Notfallpläne kennen und in der Lage sein, danach zu handeln.