Sucht
Suchtmittelmissbrauch und Verhaltenssüchte sind in unserer Gesellschaft allgegenwärtig.
Auch im beruflichen Kontext treten in allen Branchen und Hierarchieebenen Suchtprobleme auf.
Die Entstehung von Sucht wird durch Bedingungen am Arbeitsplatz begünstigt, die von Beschäftigten als unzumutbare Belastung empfunden werden.
Als typische suchtbegünstigende Arbeitsbedingungen zählen folgende Faktoren:
- Schichtarbeit, insbesondere mit Nachtarbeit
- Unterforderung, z. B. durch Monotonie, fehlende Handlungs- und Entscheidungsspielräume, Überqualifikation
- Überforderung, z. B. durch Informationsüberflutung, Multitasking, hohe Arbeitsdichte, Zeitdruck, ungenügende Qualifikation
- Alleinarbeit / Einzelarbeit
- Umgebungsbedingungen, z. B. Hitze, Kälte
- Belastendes Betriebsklima, z. B. Konflikte im Team und/oder mit Führungskräften
- Unklare Strukturen und Zuständigkeiten
Unternehmen und Organisationen sind gesetzlich verpflichtet, für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen sowie Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg zu verhindern. In diesem Zusammenhang nehmen Führungskräfte eine Schlüsselrolle ein, da sie auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden primär Einfluss nehmen können (z.B. durch die Zuweisung von Aufgaben).
Eine wirksame Suchtprävention beginnt mit dem Ermitteln und Beurteilen von Arbeitsbedingungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung inklusive der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Die in diesem Rahmen erhobenen Gefährdungsfaktoren sind durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen,
z. B. durch die Gestaltung von gesunden und motivierenden Arbeitsplätzen, durch Aufklärungskampagnen, gesundheitsorientierte Führung oder Regelungen wie Betriebsvereinbarung „Suchtprävention“.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor bei der Suchprävention ist die Beteiligung der Beschäftigten an diesem Prozess.
Detailliertere Informationen zu verschiedenen Suchtformen finden Sie hier:
stoffgebundene und stoffungebundene Suchtformen
- Koffein: Förderung der Wachheit und Konzentration
- Nikotin: Abbau von Stress
- Alkohol: Abbau von Stress
- Medikamente ohne Indikation („Hirndoping“): Steigerung der Leistungsfähigkeit und des emotionalen Befindens
- Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (illegale Drogen): Steigerung der Leistungsfähigkeit und des emotionalen Befindens
Kurzfristig wird mit dem Konsum eines Suchtmittels die gewünschte Wirkung erzielt. Diese hält maximal einige Stunden an und mündet sehr häufig in einem Zustand starker Erschöpfung. Diese „Ernüchterung" lässt einen Teufelskreis entstehen, der Wunsch nach einem erneuten Rausch rückt für den Betroffenen immer mehr in den Lebensmittelpunkt. Je nach Substanz kann sich mehr oder weniger schnell eine psychische und/oder körperliche Abhängigkeit einstellen. Studienergebnisse weisen darauf hin, dass die Wirksamkeit solcher Substanzen stark überschätzt und demgegenüber die Risiken von den Konsumentinnen und Konsumenten zu wenig betrachtet werden.
- Pathologisches Glücksspiel
Als glücksspielsüchtig gilt, wer Häufigkeit und Intensität des Spielens nicht mehr kontrollieren kann und sich gedanklich übermäßig mit dem Spielen beschäftigt. Dies ist der Fall, wenn trotz negativer Konsequenzen wie Verschuldung, Zerrüttung familiärer Beziehungen und Beeinträchtigung der beruflichen Entwicklung dem Glücksspiel weiterhin Priorität eingeräumt wird. - Pathologischer Internetgebrauch
Wenn Betroffene ihren Onlinekonsum nicht mehr unter Kontrolle haben und gravierende Folgen aufgetreten sind, spricht man vom pathologischen Internetgebrauch. Die virtuelle Welt bekommt für die Betroffenen mehr Bedeutung als die oft bedrückend oder frustrierend erlebte Realität. Die Übergänge von häufigem Internetgebrauch hin zum süchtigen Konsum sind fließend.
Seit dem 1. April 2024 gilt Cannabis in Deutschland nicht mehr als illegale Droge – allerdings mit Einschränkungen.
Dadurch stehen Arbeitgebende vor einer neuen Herausforderung:
Wie sollten sie mit Beschäftigten umgehen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Cannabis stehen?
Antworten auf diese und andere Fragen finden Arbeitgebende auf der Webseite des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Denn weiterhin muss gelten: Cannabis hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz steht weiterhin im Mittelpunkt.